Änderung bei Privatinsolvenzen
In drei Jahren frei von allen Schulden
Wer seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, dem bleibt oft nur der Weg in die Privatinsolvenz. Ein schmerzhafter Prozess. Hat der Verbraucher das Verfahren jedoch erfolgreich durchlaufen, kann er nun bereits nach drei Jahren wieder finanziell neu starten.
Eine Privatperson konnte bislang für Verbindlichkeiten nach sechs Jahren Restschuldbefreiung erlangen. Dieser Zeitraum wurde nun auf drei Jahre verkürzt. Die Änderung ist mit der Reform des Insolvenzrechts am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die drei Jahre gelten rückwirkend für alle Schuldner, die seit dem 1.10.2020 Privatinsolvenz beantragt haben. Für frühere Anträge gilt evtl. eine Übergangsregelung.
Wann gilt man als insolvent? Wenn man bestehende Verpflichtungen nicht mehr erfüllen kann, sprich: Der Berg der unbezahlten Rechnungen wächst. Man spricht regelmäßig von Überschuldung, wenn Vermögen und Einnahmen die Verbindlichkeiten nicht mehr decken. Die Gründe sind vielfältig:
Arbeitslosigkeit, Scheidung und Trennung, Krankheit, Unfälle und Sucht – diese ungeplanten kritischen Lebensereignisse sind laut Statistischem Bundesamt die häufigsten Ursachen für eine Überschuldung. Selbstverschuldet geraten die allerwenigsten in eine solche Situation. Unwirtschaftliches Konsumverhalten ist nur in rund 14 Prozent der Fälle der Auslöser.
Ein Weg aus der Schuldenfalle ist, sich professionelle Hilfe zu suchen und gegebenenfalls in die Privatinsolvenz zu gehen. Also: Nicht abwarten, sondern aktiv handeln.
Auch wenn momentan noch nicht alle Anlaufstellen wie gewohnt geöffnet haben: Überschuldete Betroffene können sich zum Beispiel bei der Verbraucherzentralen bei der Schuldnerberatung Coburg und beim Caritas-Verband Coburg oder bei der Diakonie Coburg Hilfe holen. Dies ist in aller Regel kostenlos. Leider ist oft mit langen Wartezeiten zu rechnen. .Es kann Wochen oder sogar Monate dauern, bis man einen Termin bekommt. Wir unterstützen bei Bedarf gerne.
Wenn ein Plan zur Entschuldung nicht durchgesetzt werden kann, wird das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Der prüft Vermögen, Geld- und Sachwerte. Der Treuhänder pfändet so viel verwertbares Vermögen wie möglich und zahlt den Ertrag an die Gläubiger aus. Doch keine Sorge: Ein Auto, mit dem ein Betroffener zwingend zur Arbeit fahren muss, bleibt in seinem Besitz. Gleiches gilt beispielsweise für den notwendigen Hausrat oder den Ehering.
Die Pflichten des Schuldners: In der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner Regeln befolgen. Er muss den pfändbaren Teil seines Einkommens dem Treuhänder abgeben, der das Geld wiederum an die Gläubiger verteilt. Fällt eine Erbschaft an, muss der Schuldner die Hälfte an den Treuhänder abgeben. Zudem muss er eine zumutbare Arbeit leisten. Hat er keinen Job, ist er verpflichtet, sich ernsthaft um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Und natürlich: Er darf keine neuen Schulden machen und behält nur das pfändungsfreie Einkommen (mindestens € 1.179,99 monatlich).
Hält sich der Schuldner diszipliniert an alle Auflagen, erklärt ihn das Gericht am Ende für schuldenfrei. Er ist damit alle Restverbindlichkeiten los – ganz gleich, ob sie durch „Corona“-bedingte Einkommensverluste, durch Ratenkredite, Bürgschaften oder Steuerforderungen entstanden sind. Ausnahme: Geldstrafen, Schadenersatzforderungen oder Unterhaltszahlungen lassen sich damit nicht abschütteln. Wichtig: Wenn ein Schuldner das Recht auf eine Restschuldbefreiung erwirkt hat, kann er erst nach elf Jahren wieder einen neuen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Zu Schufa & Co: Selbst eine schuldenfreie Person kann Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche oder dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags haben. Aus den öffentlichen Verzeichnissen wird die Information über das abgeschlossene Verfahren zwar nach sechs Monaten gelöscht. Auskunfteien wie die Schufa, die Informationen über die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen bei Privatpersonen speichern, dürfen diese Information noch drei weitere Jahre lang aufbewahren. Das wurde mit dem neuen Gesetz nicht geändert.
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